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Pflegebedürftig ist man, wenn gewöhnliche und regelmäßige Tätigkeiten des alltäglichen Lebens aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkung voraussichtlich für mindestens sechs
Monate, in erheblichem oder höherem Maße hilfebedürftig ist. Ist dies der Fall, gilt man im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB XI) als pflegebedürftig. Daher sind diese Kriterien entscheiden für die Einstufung in die Pflegestufe durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK).
Dann sind Sie bei uns gut aufgehoben, denn als ambulanter Pflegedienst bieten wir Ihnen neben der körperbezogenen Pflegemaßnahmen der Grundpflege in der Altenpflege auch Hauswirtschaftliche Versorgung, Krankenpflege, Behandlungspflege und Verhinderungspflege.
Als Ansprechpartner für häusliche Krankenpflege (wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind auch im Fall einer Verhinderungspflege), wie Wundversorgung oder Injektionen sowie die Beratung nach § 37,3 SGB XI bei pflegerischen Fragen, Angelegenheiten wie Anschaffung von Hilfsmitteln oder die Organisation von Krankenfahrten, stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Mithilfe einer Beratung prüfen wir die Notwendigkeit, klären wir die Kostenübernahme durch die Krankenkasse, informieren Sie über unsere Betreuung sowie die Antragsstellung auf Ihren Entlastungsbetrag und noch vieles mehr. Wir stehen Ihnen bei der Vermittlung an Fachärzte, Apotheken, Sanitätshäuser, Fußpflege oder dem Friseur auch gerne zur Seite.
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