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Wir klären Sie über alle
möglichen Kosten auf.

Kosten

Hier finden Sie alle unsere Leistungen im Überblick. Haben Sie Fragen, oder möchten Sie einen Beratungstermin mit uns vereinbaren? Dann zögern Sie nicht, sich mit uns in Kontakt zu setzen. Wir helfen Ihnen gern weiter!

Wer leistet die Kostenübernahme?

Krankenkasse – SGB V (Medizinischer Teil)
Pflegekasse – SGB XI (Pflegerischer Teil)
Sozialamt – SGB XII (Pflegerischer Teil)

Die Übernahme der Kosten erfolgt, nachdem die Leistung genehmigt wurde, bei dem jeweiligen Träger der Kosten, der für Sie zuständig ist.

Wenn Sie Sozialhilfe beziehen, zu wenig Rentenleistung erhalten oder die Vorversicherungszeit bei der Pflegekasse fehlt, übernimmt die Kosten für die Pflege das für Sie zuständige Sozialamt, nach dem Sozialgesetzbuch SGB XII.

Pflegegeld

Pflegebedürftige können anstelle der häuslichen Pflegehilfe ein monatliches Pflegegeld erhalten. Die Beträge richten sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit, wie in der Übersicht zu sehen ist:

Pflegegrad Pflegegeld ambulant Pflegesachleistung ambulant Teilstationäre Tages- und Nachtpflege Leistungsbetrag vollstationär Entlastungsbetrag
1 - - - - 125 €
2 316 € 724 € 689 € 770 € 125 €
3 545 € 1.363 € 1.298 € 1.262 € 125 €
4 728 € 1.693 € 1.612 € 1.775 € 125 €
5 901 € 2.095 € 1.995 € 2.005 € 125 €

Stand: Januar 2022

Der Gesetzgeber hat für Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 keinen Anspruch auf Pflegesachleistung vorgesehen. Werden Leistungen vom ambulanten Pflegedienst erbracht, muss zwischen diesem und dem Pflegebedürftigen ein individueller Pflegevertrag geschlossen werden.

Für den Fall, dass Sie eine Grundsicherung über das Sozialamt erhalten und keinen Pflegegrad haben, stehen Ihnen dennoch Pflegeleistungen zu. Sprechen Sie uns dazu gerne an.

Kombileistungen

Pflegesachleistungen und Pflegegeld können auch kombiniert werden. Die Entscheidung darüber liegt bei Ihnen und ist je nach Situation und Bedürfnissen individuell zu treffen. Durch eine mögliche Kombination haben Sie die Möglichkeit einen Teil der Pflege durch Angehörige, Freunde oder Bekannte durchführen zu lassen. Oft ist dies aber nur bis zu einem bestimmten Grad möglich. Für all das, was Sie nicht selber erbringen können oder möchten, sind wir Ihnen gerne behilflich. Die Krankenkasse trägt in diesem Falle die Kosten, die durch den ambulanten Pflegedienst entstehen und zahlt Ihnen den Restbetrag aus.

Qualitätsprüfung

Unser Ambulanter Alten- und Krankenpflegedienst unterliegt der stetigen Kontrolle des Medizinischen Diensts der Krankenversicherung (MDK). Hohe Qualitätsstandards und Transparenz im Umgang mit diesen Informationen ist uns sehr wichtig. Sie können den Transparenzbericht des MDK jederzeit auf Pflegelotse.de abrufen.

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